Frage von Markus B. • 24.09.2024

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Bei Fällen wie denen der Scheinumzüge nach Dubai besteht zudem eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die den Steuerpflichtigen weiterhin behandelt wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen und nur die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt.
Die Grüne Stadtratsfraktion bemüht sich um einen nachhaltigen, gerechten und zukunftsorientierten Kommunalhaushalt