Frage von Jennifer T. • 27.04.2021

Antwort von Daniela Ludwig CSU • 11.05.2021
(...) die Zuständigkeit für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen liegt gemäß § 10a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auf der Länderebene. (...)
(...) die Zuständigkeit für die Einrichtung von Drogenkonsumräumen liegt gemäß § 10a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) auf der Länderebene. (...)
(...) im gesamten Bundesgebiet eine Notbremse einzuführen (...)
(...) Zur Zeit scheitern viele digitale Ansätze häufig an instabiler, schlechter Internetverbindung (...)
(...) Meine persönliche Interpretation des Gesetzes ist, dass es egal ist, wo man sich trifft, solange nur ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammenkommt. Das Infektionsrisiko ist an beiden Orten gleich hoch. (...)