Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
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Eine Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze erfolgt in der Regel jedes Jahr zum 1. Januar.
Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr stiegen die Renten in diesem Jahr um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Die Rentenanpassung bleibt damit zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Löhne steigen derzeit nicht in gleichem Maße wie die Inflation.
Wie Sie richtigerweise angemerkt haben, hat der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat bereits angekündigt, dass das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Anwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden soll.
Dass Pensionärinnen und Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentnerinnen und Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamtinnen bzw. Beamte sowie Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben.