Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 07.03.2023 von Benjamin Miskowitsch CSU
Antwort 12.07.2023 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.
Antwort ausstehend von Dietmar Woidke SPD
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 03.03.2023 von Alena Trauschel FDP
Ich bedauere es sehr, Ihnen in meiner Funktion als Landtagsabgeordnete nicht weiterhelfen zu können, da dies nicht mein Zuständigkeitsbereich betrifft. Vielleicht hilft Ihnen das FAQ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Antwort ausstehend von Markus Blume CSU