
(...) Höhere Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr (das heißt etwa 81.000 Euro Bruttoverdienst eines Alleinstehenden ohne Kinder) wollen wir der Steuersatz unter Kohl zurück -> 53 Prozent. (...)
(...) Höhere Einkommen wollen wir stärker besteuern. Ab 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr (das heißt etwa 81.000 Euro Bruttoverdienst eines Alleinstehenden ohne Kinder) wollen wir der Steuersatz unter Kohl zurück -> 53 Prozent. (...)
(...) Mit dem Steuerberatungsgesetz wird die Berufsfreiheit aus Artikel 12 des Grundgesetzes in verfassungsmäßiger Art und Weise eingeschränkt. Eine qualitativ hochwertige und rechtlich einwandfreie Beratung von Steuerpflichtigen ist ein wichtiges Allgemeingut, weil sie der Wahrung der Abwehrrechte gegen Eingriffe des Staates auf der einen Seite und zum anderen der Rechtspflege in steuerrechtlichen Belangen dient. Aus diesem Grund sieht das Gesetz den Einheitsberuf des Steuerberaters vor, der seine Qualifikation praktisch und theoretisch nachweisen muss. (...)
(...) Steuersätze von 10 bis 30 Prozent auf alle Einkunftsarten Grundfreibetrag von 10.000,- € je Mensch (8.000,- € zzgl. (...)
(...) Auch ist geplant, Familien zusätzlich zu entlasten, durch Anhebung des Kinderfreibetrags auf den Grundfreibetrag für Erwachsene. Dies kommt vor allem der Mitte der Gesellschaft zugute und nicht den Topverdienern. (...)
(...) Besonders reiche Bürgerinnen und Bürger müssen einen größeren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das ist richtig und wichtig. Diese Reichensteuer in Höhe von drei Prozent soll ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 Euro fix erhoben werden. Sehr große Erbschaften wollen wir mit einer umfassenderen Erbschaftsteuerreform höher besteuern. (...)