Antwort 02.08.2021 von Knut Abraham CDU
An Gefahrenstellen oder Gründen des Lärmschutzes kann bereits jetzt die Geschwindigkeit beschränkt werden. Dort, wo keine Gefahr herrscht, sehen wir keine Notwendigkeit für ein generelles Tempolimit.
An Gefahrenstellen oder Gründen des Lärmschutzes kann bereits jetzt die Geschwindigkeit beschränkt werden. Dort, wo keine Gefahr herrscht, sehen wir keine Notwendigkeit für ein generelles Tempolimit.
Nein, ich werde mich nicht für ein Tempolimit von 130 einsetzen.
Ja zum Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen
(...) ich halte ein solches Tempolimit für sinnvoll und werde mich auch dafür einsetzen. (...)
Um Menschen und Klima zu schützen, brauchen wir endlich auch Tempolimits