
Antwort ausstehend von Johannes Rothenberger CDU


Ich bin nicht am Wahlverfahren beteiligt, da die Zuständigkeit beim Deutschen Bundestag liegt.
Als SPD-Bundestagsfraktion halten wir an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht fest. Es ist weiterhin möglich, dass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit noch zustande kommt.
Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Die Nichtwahl von Frau Brosius-Gersdorf war sowohl im Sinne des Rechtsstaates als auch unseres Landes