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  Als SPD-Bundestagsfraktion halten wir an der Kandidatur von Frau Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht fest. Es ist weiterhin möglich, dass die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit noch zustande kommt.
Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Die Nichtwahl von Frau Brosius-Gersdorf war sowohl im Sinne des Rechtsstaates als auch unseres Landes
Ich bin froh, dass die Verfassungsrichter*innen jetzt gewählt werden konnten und dass eine zweite Hetzkampange nicht fruchten konnte.
Eine solche unsachliche Kampagne gegen eine qualifizierte Juristin darf nicht erfolgreich sein
Ich begrüße, dass Frauke Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurückgezogen hat.