
(...) Das Wahren des Asylrechts ist eine europäische Aufgabe, die solidarisch erfüllt werden muss. Sie darf nicht allein auf Staaten mit einer Außengrenze verlagert werden. (...)
(...) Das Wahren des Asylrechts ist eine europäische Aufgabe, die solidarisch erfüllt werden muss. Sie darf nicht allein auf Staaten mit einer Außengrenze verlagert werden. (...)
(...) Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz (Artikel 6) und auch in menschenrechtlichen Verträgen verbrieft ist, etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 8) und in der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 16). (...)
(...) Was die Rückführung geflüchteter Menschen angeht, würde ich mehr differenzieren. Ich lehne sie nicht generell ab, es geht darum, unter welchen Umständen eine Rückführung möglich und sinnvoll ist. Hierfür brauchen wir klare Asylregeln. (...)
(...) Das Gesetz sah und sieht von Anfang an auch für diese Gruppe von Schutzsuchenden das Recht auf Familiennachzug vor. Allerding bekam diese Regelung erst ab September 2015 ein besondere Bedeutung aufgrund der konkreten neuen Zahl der Fälle. (...)