Frage von Thorben H. • 03.08.2022

Antwort ausstehend von Doris Schröder-Köpf SPD
Sofern der Verdacht auf einen Impfschaden besteht, gibt es dafür ein im Infektionsschutzgesetz klar geregeltes Verfahren, das auch die Haftungsübernahme regelt (vgl. auch https://www.nali-impfen.de/impfstoffe-sicherheit/meldung-eines-verdachts-auf-impfnebenwirkung/antrag-auf-entschaedigung-im-impfschadensfall/).
Zuerst möchte ich Ihnen versichern, dass die Pathogenese von eventuellen Impfschäden durchgehend evaluiert wird.
Um neue Technologien auf den Markt zu bringen, halte ich Subventionen für erforderlich. Ebenso knapp zu haltende Verschmutzungsrechte und eine hohe CO2- Abgabe.