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(...) Seit letztem Jahr sind die Abgeordnetendiäten aber ohnehin an die Entwicklung der Nominallöhne, also der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland, gekoppelt. Das Grundgesetz bestimmt hierzu in Artikel 48 Absatz 3, dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Der Betrag der Entschädigung muss dabei der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. (...)
(...) Da sich Ihre Fragen alle um den von mir bereits im Zuge Ihrer letzten Anfrage behandelten Themenkomplex drehen, erlaube ich mir, es bei einem erneuten Verweis auf eben diesen Beitrag zu belassen. (...)
(...) • Es kann auch keine Rede davon sein, dass dieses Verfahren nicht transparent wäre – im Gegenteil, es kann kaum etwas Transparenteres geben, als die Kopplung der Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung! (...)
(...) Diese Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate jeder neuen Legislaturperiode getroffen werden. Mit dem Antrag ist keine unmittelbare Erhöhung der Diäten verbunden. Vielmehr wird die Abgeordnetenentschädigung weiterhin an die Lohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekoppelt und einmal im Jahr daran angepasst. (...)
(...) Dass die AfD diesen Beschluss populistisch ausnutzt, lässt sich nicht verhindern. Ich bin aber davon überzeugt, dass die zusätzliche Unterstützung der Abgeordneten dazu beitragen wird, Politik transparenter und effizienter zu machen. Dies ist mittelfristig ein Beitrag gegen Populismus. (...)
Sehr geehrter Herr W.,
unseren herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Die erhaltenen Gelder werden wie folgt eingesetzt: