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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 28.03.2025

Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Ausweises oder Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.

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