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(...) Ich sehe auch keinen Grund die von Ihnen gestellte Frage aufzuwerfen. Frau Gallina ist Zeugin, nicht Beschuldigte. Eine Rücktrittsforderung beinhaltet bereits eine Schuldzusprechung. Die aber liegt nicht vor. Abgesehen davon hat sich Frau Gallina für Irritationen entschuldigt (...)
(...) Ihre Frage, ob Justizsenatorin Anna Gallina zurücktreten soll, beantworte ich mit einem klaren Nein. (...)
(...) Es gibt für uns keinen Grund, diese Frage überhaupt zu stellen. (...)
(...) Eine Rücktrittsforderung intendiert bereits eine Schuldzusprechung, die wir entschieden zurückweisen müssen. (...)
(...) Nein, Anna Gallina sollte selbstverständlich Senatorin bleiben. (...)