
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.
die Frage zu einem AfD-Verbotsverfahren habe ich erst vor kurzer Zeit am 17.10. auf diesem Portal beantwortet, Sie können dafür ein wenig herunterscrollen und ich verlinke Ihnen die Antwort hiermit auch gerne noch einmal
ich teile als Mitglied der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag Ihre Sorgen und beobachte eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Ich erkenne deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt.
AfD Verbotsantrag im Bundestag wird unterstützt!
Unsere Sicherheitsbehörden und Verfassungsorgane, auch der Deutsche Bundestag, sind aufgerufen, die Nutzung der jeweiligen Instrumente im Lichte aktueller Erkenntnisse in Betracht zu ziehen und sehr genau abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.