Zu Ihrem Hinweis auf Sozialversicherungsabkommen mit Staaten wie der Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien oder Marokko ist zunächst festzuhalten, dass diese Abkommen nicht mit den Regelungen der inländischen Familienversicherung gleichgesetzt werden können.
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Die aktuelle Reform der gesetzlichen Krankenversicherung soll dazu beitragen, ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und einen weiteren Anstieg der Beiträge zu stoppen. Beamtinnen und Beamte sind davon grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie nicht gesetzlich versichert sind.
Zur beitragsfreien Mitversicherung habe ich eine klare Haltung: Sie ist ein wesentlicher Bestandteil unseres solidarischen Gesundheitssystems. Gerade Familien, Menschen mit geringem Einkommen sowie pflegende Angehörige profitieren davon. Eine Abschaffung oder pauschale Einschränkung halte ich für sozialpolitisch falsch und setze mich im parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass diese Regelung erhalten bleibt.
GKV und PKV sind nicht miteinander vergleichbar. Während bei der GKV das Solidarprinzip gilt, werden die Beiträge in der PKV nach dem individuellen Risiko, dem Alter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erhoben.
Ihr Anliegen, eine unverhältnismäßige Belastung zu verhindern und die Situation von Minijobber*innen zu verbessern, nehmen wir sehr ernst und beziehen es in unsere weiteren Überlegungen ein.