Frage von Eva R. • 28.09.2020

Antwort ausstehend von Nikolaus Kraus FREIE WÄHLER
(...) Grundgesetzänderungen werden nicht im Bayerischen Landtag, sondern im Bundestag verhandelt. Deshalb werde ich darüber nicht abzustimmen haben. (...)
(...) Der Staat hat aber nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. (...)
(...) Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verlangt eine Grundgesetzänderung, die vom Deutschen Bundestag beschlossen werden muss. (...)
(...) Wir wollen die Rechte der Kinder stärken und damit deutlich machen, dass wir für eine kindgerechte Gesellschaft eintreten. (...)
(...) Integration der Kinderrechte streng in Bezug auf seine Notwendigkeit überprüft und mit höchster Achtsamkeit und Umsicht vorgenommen werden (...)