Pia Zimmermann, MdB
Pia Zimmermann
DIE LINKE
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Frage von Klaus D. •

Frage an Pia Zimmermann von Klaus D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zimmermann,

mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird mit dem neuen Paragraphen 28a eine Möglichkeit geschaffen viele durch das Grundgesetz garantierte Freiheitsrechte ohne weitere Mitwirkung durch die Parlamente einzuschränken. Bedenken zu diesem Gesetzentwurf äußerten auch verschiedene Rechtsexperten. So kritisiert die Juristin Dr. Andrea Kießling von der Ruhr Universität Bochum die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Der neue Paragraf 28a genüge den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lasse keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen. Gerichte würden die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage akzeptieren.

Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie diese Bedenken beurteilen und wie und mit welcher Begründung Sie dem Gesetzentwurf zustimmen oder diesen ablehnen werden.

Vielen Dank im Voraus.
Dr. Klaus Zöltzer

Pia Zimmermann, MdB
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. Zöltzer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Genau wie namhafte Verfassungsrechtler:innen sehe auch ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages in dem Entwurf der Bundesregierung massive Mängel. Die Koalitionsfraktionen haben heute zwar nochmal Änderungen vorgelegt. Geringfügige Änderungen sind nun auch vorgenommen worden, wie etwa die Aufnahme der Begründungspflicht für Rechtsverordnungen der Länder und deren Befristung auf vier Wochen. Doch es fehlen weiterhin klare Kriterien, bei welcher Gefahrenlage welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen und unter welchen Bedingungen sie wieder aufzuheben sind. Auch das Parlament wird mit den Änderungen nicht gestärkt: es bleibt bei den Kungelrunden von Kanzlerin und Ministerpräsidenten, während transparente Verfahren im Bundestag und in den Landtagen notwendig und für unsere Demokratie angemessener wären. Ich lehne den Gesetzentwurf daher ab.

Gern verweise ich an dieser Stelle auf die Ausführungen von Niema Movassat (MdB), seines Zeichens Obmann im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag: https://www.movassat.de/nein-zum-neuen-bevoelkerungsschutzgesetz

Mit freundlichen Grüßen nach Bad Nauheim

Pia Zimmermann, MdB
Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag