Frage von Ali A. • 22.12.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 23.12.2024
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.
Es ist grundsätzlich herausfordernd, dass es in einer Demokratie immer notwendig sein wird und muss, Kompromisse mit anderen Parteien zu schließen, die in Sachfragen anderer Auffassung sein werden.
Der Grundrentenzuschlag soll zielgenau sein und sich am Bedarf ausrichten. Aus diesem Grund findet einmal jährlich eine Einkommensanrechnung statt, wodurch es zu einer Kürzung oder einem Wegfall des Zuschlags kommen kann.
Das Thema Lärmbelastung, Spurtreue etc. bleibt bestehen und wir setzen uns nach wie vor für die Vermeidung, Verringerung und Abwendung von Lärm - zu Tages- und Nachtzeiten - landespolitisch ein.