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Verena Mertens
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Frage von Ivan I. •

In Frankreich wurde ein Gesetz („Duplomb“) zur Wiedereinführung eines bisher verbotenen Pestizids vom Verfassungsgericht gekippt. EU-weit ist es nicht verboten. Treten Sie bitte für ein Verbot ein?

Sehr geehrte Frau Mertens,

hier der Hintergrund meiner Frage:

Es geht um ein gesundheitsschädliches Pestizid, in Frankreich „Bienenkiller“ gennant. Das Gesetz „Duplomb“ in Frankreich sah vor „[…] die

Wiedereinführung von Acetamiprid, einem seit 2020 in Frankreich wegen Gesundheits- und Umweltbedenken verbotenen Neonicotinoid-Insektizid, das jedoch in Teilen der EU weiterhin […] eingesetzt wird.“

- Quelle https://www.euractiv.de/section/all/news/frankreichs-verfassungsrat-kippt-neuregelung-zu-pestiziden/

Das Verfassungsgericht zensierte es als verfassungswidrig weil es in Frankreich ein Recht auf das Leben in einer „lebensfähigen und gesunden Umwelt“ gibt (la Charte de l‘Environnement). Das Pestizid ist also weiterhin verboten in Frankreich.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht ähnliche Rechte anerkannt. In Deutschland und der EU ist dieses Pestizid aber noch gar nicht erst verboten worden. Dafür könnten Sie sich nun einsetzen. Für unsere Natur und Kinder in Europa!

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