Wenn die Personen zuvor bereits eine Energiepauschale erhalten haben, wird dieser Betrag nicht noch einmal gezahlt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Versorgungsempfänger*innen des Bundes erhalten, neben den Rentner*innen, die Energiepreispauschale von 300 €, welche zum 01.12. ausgezahlt wird. Die Auszahlung einer Pauschale an ehemaligen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf Landes- und Kommunalebene ist allerdings Länderangelegenheit.
Nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums gehören Sie im Vorruhestand wie noch einige andere Gruppen leider aktuell (noch) nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis für die EEP.
Diese Maßnahmen bedürfen jedoch noch einer konkreten Ausgestaltung, die gerade von den zuständigen Ressorts erarbeitet wird. Erst dann, mit der Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag, haben wir Klarheit über die konkrete Ausgestaltung.
ehrlicherweise gehe ich davon aus, dass Sie keinen Anspruch auf die von der Bundesregierung für den 1. Dezember in Aussicht gestellte Pauschale haben, wenn Sie die Kriterien dafür nicht offiziell erfüllen.