Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Hartmut B. • 19.05.2019
Antwort von Rainer Spiering SPD • 20.05.2019 (...) Wie bereits in einer früheren Antwort beschrieben, ist unser Ziel eine Lösung, die zum einen für den Einzelnen nachvollziehbar und gerecht ist und zum anderen die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefährdet. Wir denken, dass dies mit der Absenkung der Beiträge um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil der Fall ist. (...)
Frage von Peter B. • 20.10.2018
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD Frage von Jan S. • 27.09.2018
Antwort von Christian Lindner FDP • 11.10.2018 (...) Der Begriff des Arbeitskraftunternehmers scheint sich unter Arbeitsmarktforschern bisher nicht durchgesetzt zu haben. Es handelt sich nach meiner Einschätzung eher um einen soziologischen Typenbegriff, der ein bestimmtes Phänomen bezeichnen soll, als um ein Berufsbild im engeren Sinne. (...)
Frage von Jan S. • 27.09.2018
Antwort von Katja Kipping Die Linke • 08.10.2018 (...) Das Schlagwort vom „Arbeitskraftunternehmer“ ist in vielerlei Hinsicht zum neoliberalen Leitbild aufgestiegen. Hans Pongratz und Günter Voß, die den Terminus Ende der 1990er Jahre (als soziologischen Begriff) geprägt haben, wiesen in einigen ihrer Veröffentlichungen darauf, welche Konsequenzen dieses Leitbild für viele Beschäftigte hat: eine Entgrenzung von Arbeit, ein faktischer Verlust von Selbstbestimmung durch verstärkte Selbstkontrolle, massive Steigerung des Leistungsdrucks, Selbstökonomisierung und ein Verlust kollektiver Handlungsmacht von ArbeitnehmerInnen. (...)
Frage von Peter B. • 24.09.2018
Antwort von Katarina Barley SPD • 16.10.2018 (...) rechtliche Regelungen zur Arbeitnehmerhaftung fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Ich bitte Sie daher, Ihre Fragen an den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil zu richten. (...)
Frage von Peter S. • 14.09.2018
Antwort von Hubertus Heil SPD • 31.01.2019 (...) Richtig ist, dass In dem von Ihnen angeführten Urteil zum Unfall einer Beamtin anders entschieden und Dienstunfallschutz bejaht wurde. Das Gericht hatte dabei darauf hingewiesen, dass zwischen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge und dem Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten trotz gewisser Gemeinsamkeiten in der Ausgestaltung erhebliche strukturelle Unterschiede bestünden. (...)