Antwort 30.03.2026 von Jan Schröder SPD
Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt.
Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden
Für die Verteilung und Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, schriftlichen Berichte und Wahlvorschläge als Landtagsdrucksachen ist der Niedersächsische Landtag verantwortlich. Dies kann jedoch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen.
Rund 40% des Haushalts fließen in die Personalkosten - ein maßvoller Konsolidierungsbeitrag des öffentlichen Dienstes ist daher unvermeidbar.