Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden
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Während früher ein Abstand von 15 % zur Grundsicherung für eine vierköpfige Familie maßgeblich war, wird nun als neue Untergrenze eine Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens (Gebot der Mindestbesoldung)
Der konkrete Kabinettsentwurf, der sich von dem nun vorliegenden Dokument merklich unterscheiden kann, ist Arbeitsgrundlage für die weitere Arbeit und Bewertung des Entwurfs durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag, nicht der aktuelle Referentenentwurf.
Selbstverständlich genießt das Alimentationsprinzip als althergebrachter und im Grundgesetz verankerter Grundsatz des Berufsbeamtentums für uns höchste Priorität und muss im aktuellen Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung vollumfänglich beachtet und umgesetzt werden.
Im April wurde das Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 (Drucksache 19/10402) direkt in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen eingebracht und dort am 22. April zum ersten Mal beraten.