Wie stehen Sie und die FDP zur erforderlichen Besoldungsreform in NRW aufgrund der Rechtsprechung und im Zusammenhang mit der Reform des Bundes ?
Sehr geehrter Herr S.,
Das BVerfG-Urteil zur Verfassungswidrigkeit der Berliner Beamtenbesoldung hat unmittelbare Relevanz auch für NRW. Das BVerfG stellt die analoge Anwendbarkeit der Besoldungsgrundsätze ausdrücklich auch für andere Bundesländer in seinem Urteil fest.
Die Landesregierung sollte das 2025-er BVerfG-Urteil zwar gründlich auswerten, aber dann zügig analog auf die Landesbeamten anwenden. Die Modernisierung eines verfassungsgemäßen Besoldungsrechts muss zeitnah in Angriff genommen und rechtzeitig vor Ende der laufenden Wahlperiode abgeschlossen werden, um Planungssicherheit für das Land sowie für die betroffenen Beamten zu schaffen.
Der Landtag muss zeitnah ein Korrekturgesetz vorlegen, das die Fiktion des Partnereinkommens beseitigt und die Mindestbesoldung auch für jeden Alleinverdiener ohne dessen eigene Antragstellung absichert.

