Verwechselt der aktuelle Entwurf zur amtsangemessene Besoldung den verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstab mit dem Leitbild der 4K Familie?
In seinen letzten Beschlüssen hat das BVerfG zu dem Thema argumentiert, dass es dem Dienstherrn frei steht ein Alleinverdienermodell anzunehmen, wenn er es sachgerecht begründet. Aus Gründen der Kontinuität gilt dennoch die 4k Familie als Kontrollmaßstab. Das ignoriert der Bund im neuen Entwurf vollständig.
Weiterhin Frage ich mich, wie ich den Hinzuverdienst meines Sohnes, den er sich erarbeitet von ihm eintreiben und dem Familienunterhalt zugänglich machen soll.
Außerdem: bei entsandten Beamten: Für Ehepartner, die aus statusrechtlichen oder sprachlichen Gründen im Gastland nicht arbeiten können, soll explizit kein Ergänzungszuschlag gewährt werden. Hier wird die Verfassungswidrigkeit also nicht behoben.
Warum wird in den Ausnahmen zur Arbeitsaufnahme im Sozialrecht bis 3 und im Beamtenrecht bis 1 jährigen Kindern unterschieden?
Warum greift der Bund auf das MÄE zurück statt auf die Maßstäbe aus BVerfGE 2 bvl 6/17 für kinderreiche Beamte? Die Höhe im Vgl zu NRW etal erscheint gering?

