Ist die Berücksichtigung eines (fiktiven) Partnereinkommens in NRW mit dem Alimentationsprinzip vereinbar und sind angesichts der Entwicklungen in Berlin konkrete Anpassungen in NRW geplant?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
vor dem Hintergrund der geplanten Nachbesserungen der Beamtenbesoldung in Berlin infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage nach der Entwicklung in anderen Bundesländern.
In Nordrhein-Westfalen wird zur Bewertung der amtsangemessenen Alimentation teils auch ein (fiktives) Partnereinkommen herangezogen. Ist diese Praxis aus Ihrer Sicht mit dem Alimentationsprinzip vereinbar?
Wie bewerten Sie die Unterschiede zwischen den Ländern, etwa zwischen Berlin und NRW, und sind für NRW konkrete Anpassungen geplant?
Mit freundlichen Grüßen
N. B.

