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Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.

Auch ich bin davon überzeugt, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextremistische Partei handelt und die Radikalisierung in den letzten Jahren zugenommen hat.

Ich bin weiterhin gegen ein Verbotsverfahren, da es vermutlich erfolglos wäre und das die AFD nur stärken würde.

Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.

Ein Verbot ist das äußerste Mittel in einer wehrhaften Demokratie und darf nur auf einer klaren, gerichtsfesten Tatsachengrundlage beruhen.