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Fabian Gramling
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Frage von Birgit D. •

Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?

Sehr geehrter Herr Gramling,

seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.

In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.

Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.

Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sehr gerne möchte ich darauf eingehen.

Seit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 wird intensiv darüber diskutiert, welche Strategie gegenüber der AfD wirksam und verantwortbar ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht dabei fest zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und lehnt jede Form von Extremismus entschieden ab. Einschüchterungen, Menschenverachtungen und Gewaltfantasien haben in unserer Demokratie keinen Platz. Wo Straftatbestände berührt sind, müssen Sicherheitsbehörden und Justiz konsequent handeln.

Sie sprechen die Bewertung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an. Der Verfassungsschutz hat im Mai 2025 öffentlich eine Hochstufung des AfD-Bundesverbands kommuniziert, diese öffentliche Bezeichnung aber im laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln aufgrund einer Stillhaltezusage vorläufig wieder ausgesetzt.

Ein Parteiverbotsverfahren ist an sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden und kann nach dem Grundgesetz nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Ob ein Verbotsverfahren eröffnet wird und ob die Voraussetzungen für ein Verbot tatsächlich erfüllt sind, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Bereits in früheren Entscheidungen, etwa zum NPD-Verbot, wurden vom Bundesverfassungsgericht sehr hohe Hürden definiert. Neben verfassungsfeindlichen Zielen muss auch ein aktives, planvolles und erfolgreiches Handeln zur Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Aus unserer Sicht darf ein solches Verfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden. Ein Scheitern vor Gericht könnte der AfD nutzen und ihr ein Opfer-Narrativ ermöglichen. Entscheidend ist, dass eine mögliche Klage umfassend vorbereitet, juristisch unangreifbar und mit belastbaren Beweisen untermauert wird. Dieser Anspruch ist kein „Abwarten“, sondern rechtsstaatliche Sorgfalt und er ist am Ende der beste Schutz, damit ein Verfahren, falls es eingeleitet wird, auch Bestand haben kann.

Ihre Formulierung „Putins U-Boot“ zeigt, wie groß die Verunsicherung ist. Ich halte es für zwingend, dass mögliche ausländische Einflussnahme, Desinformation und verfassungsfeindliche Netzwerke mit den Mitteln des Rechtsstaats und auf Grundlage prüfbarer Fakten konsequent aufgeklärt und bekämpft werden. Pauschale Zuschreibungen ersetzen jedoch keine belastbare Beweisführung, die gerade in einem Verbotsverfahren entscheidend wäre.

Unabhängig davon setzen wir uns entschieden und klar gegen die AfD zur Wehr – in der politischen Debatte, durch die klare Abgrenzung von ihren Positionen und durch die Arbeit an Lösungen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Wir werden keine ihrer menschenverachtenden Haltungen übernehmen und bleiben verlässlich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

Mitglied des Deutschen Bundestags

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