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Adrian Grasse
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Frage von Birgit D. •

Sehen Sie die Gefahr nicht, wenn man die AfD weiter gewähren ließe?

Sehr geehrter Herr Grasse,

seit Amtsantritt von Friedrich Merz hat die AfD bei den Umfragewerten stetig zugelegt. Die Strategie „Wir regieren sie weg“ oder „Wir stellen sie inhaltlich“ scheitert.

In einem rechtswissenschaftlichen Gutachten der Uni Köln vom 15. August 2025 von Prof. Ogorek wird empfohlen, nicht mehr zu zögern und die Erstellung eines AfD-Verbotsantrags umgehend zu beginnen. Da sowohl die fachgerichtliche Überprüfung der Hochstufung als auch die Ausarbeitung eines Verbotsantrags mehrere Jahre in Anspruch nehmen, drängt sich ein Vorgehen parallel zum „guten Regieren“ auf.

Inzwischen ist sogar die Gefahr nicht abwegig, dass die AfD als „Putins U-Boot“ in unseren Parlamenten agiert.

Sind Sie bereit, uns mit einem AfD-Verbotsverfahren zu schützen oder wollen Sie „noch abwarten“, bis die AfD in Regierungsverantwortung ist und die Demokratie nach ihren Wünschen zerstören kann?

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verbot-gutachten-100.html

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Als Union nehmen wir die zunehmende Radikalisierung in Teilen der AfD, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen einzelner Gliederungen sowie mögliche Einflussnahmen autoritärer ausländischer Akteure sehr ernst.

Gleichzeitig ist für uns klar: Ein Parteiverbotsverfahren ist eines der weitreichendsten Instrumente, die unsere Verfassung kennt. Die Hürden sind bewusst hoch, und über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage eines sauber belegten, rechtssicheren Antrags. Ein solcher Antrag muss unmissverständlich nachweisen, dass eine Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht. Ein Verfahren ohne tragfähige Beweislage würde nicht nur scheitern, sondern der betreffenden Partei politisch sogar in die Hände spielen.

Deshalb gilt für uns der Grundsatz, konsequent zu handeln – aber immer strikt auf dem Boden des Rechtsstaates. Dazu gehören:

  • die konsequente Unterstützung der Sicherheitsbehörden, einschließlich der verfassungsschutzrechtlichen Einstufungen,
  • die sorgfältige Auswertung neuer wissenschaftlicher Gutachten, darunter auch das von Ihnen erwähnte Kölner Gutachten,
  • die genaue Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren erfüllt sind.

Gleichzeitig muss klar sein: Der Kampf gegen Extremisten wird nicht allein in Gerichtssälen entschieden, sondern vor allem durch überzeugende Politik. Um Vertrauen zurückzugewinnen und extremistischen Kräften den Boden zu entziehen, müssen wir vor allem durch gutes Regieren, klare Haltung und verlässliche politische Alternativen überzeugen. Als CDU/CSU-Fraktion werden wir uns dieser Verantwortung auch weiterhin stellen – entschlossen, rechtsstaatlich und mit festem Blick auf die Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Adrian Grasse

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