Die Ukraine hat deshalb das Recht, ihre territoriale Integrität im Rahmen des Völkerrechts zu verteidigen.
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Die Ausfuhrgenehmigung für die Lieferung von MIG-29-Flugzeugen an die Ukraine, die die Bundesregierung in der vergangenen Woche Polen erteilt hat, steht nicht im Widerspruch zu den Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz im Januar.
Die Ukraine aber befindet sich in einer gänzlich anderen Situation. Die Hälfte des erzeugtem ukrainischen Nettostroms werden durch Kernenergie erzielt.
Gerne teile ich Ihnen mit, dass nach Angaben des Auswärtigen Amtes bis zum November 2024 insgesamt 31 Millionen Euro aus der EFF an Deutschland zurückgezahlt worden sind.
Als externe Partei sollten wir bei der Bewertung des ukrainischen Wehrpflichtgesetzes Zurückhaltung üben, gerade mit Blick auf deren existenziellen Kampf ums Überleben.
Die Verhängung des Kriegsrechts ist nach unserer Einschätzung im vollen Einklang mit der ukrainischen Verfassung getroffen worden und verstößt auch nicht gegen internationale Normen