Frage von Verena G. • 17.04.2024

Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Wir fordern, dass Tierschutz eine explizite politische Zuständigkeit in der EU-Kommission erhält und machen uns für EU-Fördergelder für Tierschutz stark.
§11b des Tierschutzgesetzes untersagt die Zucht von Tieren mit Merkmalen, die zu Schmerzen und Schäden führen.
Ziel ist es, die Tiere von Qualzuchtmerkmalen, die ihnen Schmerzen oder Leiden zufügen, zu befreien. Zu Qualzucht gehören alle durch die Zucht geförderten oder geduldeten Merkmalsausprägungen, die zu Minderleistung bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.