(...) Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Entgegen Ihrer in der Frage vom 29.7.2019 gemachten Darstellung war die von Ihnen genannte Petition nicht beim Bundestag anhängig, sondern schon seit dem 17.4.2018 mangels erreichten Quorums beendet. (...)
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(...) Nur rund 3 % der Verfassungsbeschwerden sind überhaupt erfolgreich. Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. (...)
(...) Nur auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Begründungspflicht die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. Schaut man genauer hin, kann das aber als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat dienen. (...)
(...) Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. Zwar scheint, wie der Rechtswissenschaftler Martin Eifert in der Süddeutschen vom 27.12.2018 (S.2) analysiert hat, die Forderung nach einer Begründungspflicht auf den ersten Blick die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. (...)
(...) Die Kammern sind daher keineswegs frei, willkürlich – oder wie Sie schreiben: wegen Unlust oder Arbeitsüberlastung – zu entscheiden. Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so ist der Grund, dass keiner der Annahmegründe aus § 93a BVerfGG vorliegt. (...)
(...) wie unser Fraktionsvorsitzender Rolf Mützenich mitteilt, wurde die Petition zurückgezogen. (...)