Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Canan Bayram
Antwort 08.06.2020 von Canan Bayram BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Zunächst muss ich Ihnen widersprechen: Entgegen Ihrer in der Frage vom 29.7.2019 gemachten Darstellung war die von Ihnen genannte Petition nicht beim Bundestag anhängig, sondern schon seit dem 17.4.2018 mangels erreichten Quorums beendet. (...)

Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.
Antwort 29.08.2019 von Tabea Rößner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Nur rund 3 % der Verfassungsbeschwerden sind überhaupt erfolgreich. Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. (...)

Portrait von Katja Keul
Antwort 02.08.2019 von Katja Keul BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Nur auf den ersten Blick scheint die Forderung nach einer Begründungspflicht die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. Schaut man genauer hin, kann das aber als gut getarnter Angriff auf den demokratischen Verfassungsstaat dienen. (...)

Portrait von Manuela Rottmann
Antwort 06.08.2019 von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Angesichts der immer noch steigenden Eingangszahlen beim Bundesverfassungsgericht würde eine Begründungspflicht bei Nichtannahmen nicht zu einer Stärkung, sondern einer Schwächung des Gerichts führen. Die Beweggründe des Gesetzgebers damals von einer Begründung der Nichtannahme durch das Bundesverfassungsgericht abzusehen, verfangen also auch heute noch. Zwar scheint, wie der Rechtswissenschaftler Martin Eifert in der Süddeutschen vom 27.12.2018 (S.2) analysiert hat, die Forderung nach einer Begründungspflicht auf den ersten Blick die Bürgerrechte und damit den Rechtsstaat zu stärken. (...)

Portrait von Johannes Fechner
Antwort 01.11.2019 von Johannes Fechner SPD

(...) Die Kammern sind daher keineswegs frei, willkürlich – oder wie Sie schreiben: wegen Unlust oder Arbeitsüberlastung – zu entscheiden. Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, so ist der Grund, dass keiner der Annahmegründe aus § 93a BVerfGG vorliegt. (...)