(...) Leider kann ich diese unmöglich mit einem Wort beantworten und zwar aus dem einfachen Grund, dass ich immer jedes Gesetz sorgfältig prüfe bevor ich entscheide, wie ich darüber abstimme. Über Dinge, deren Inhalt ich nicht kenne und die nicht genau definiert sind, kann ich von daher auch keine abschließende Entscheidung treffen (...)
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(...) Für Hospize gilt: Aufgrund des hohen Infektions- und Übertragungsrisiko wird empfohlen, nur dem Hospizgast nahe stehende Menschen als Besucher zuzulassen. Für jeden Hospizgast ist die Dauer der Besuche und die Anzahl der Besucher im Voraus mit der Pflegedienstleitung abzustimmen. Das Hospiz kann Bedingungen, wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung, für die Besuche festlegen. (...)
(...) wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, sind Sie zu 80% schwerbehindert und besitzen einen entsprechenden Ausweis ohne zusätzliche Merkzeichen. Orangene Parkausweise werden aber nur ausgestellt, wenn dieser Grad der Behinderung allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (ggf. auch der Lendenwirbelsäule) besteht und zusätzlich die Merkzeichen G und B im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind oder eine schwere Krankheit wie z.B. Morbus-Crohn mit daraus resultierenden Graden der Behinderung bescheinigt ist. (...)
(...) Das Ziel ist nicht die Verdopplung der Infizierten, im Gegenteil, wir müssen die Zahl der Neuinfizierten so niedrig wie möglich halten. Die Idee der Herdenimmunität durch eine Infektion großer Bevölkerungsteile ist dabei nicht sinnvoll. (...)