(...) In der Tat darf eine solche Beschäftigung von beurlaubten Beamten bei Privatunternehmen auf keinen Fall zu Interessenskonflikten führen. (...)
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(...) Der Umstand, dass eine „finanziell lukrative“ Tätigkeit bei einer privatwirtschaftlichen Einrichtung angestrebt wird, rechtfertigt die Gewährung von Sonderurlaub ebenso wenig wie der Wunsch, vorübergehend für ein privatrechtlich organisiertes internationales Konsortium zu arbeiten. Von ganz wenigen Ausnahmefällen abgesehen, werden einer längerfristigen Beurlaubung stets dienstliche Gründe entgegenstehen, denn im Regelfall besteht ein öffentliches Interesse an der vollen Dienstleistung des Beamten/der Beamtin. (...)
(...) Bei dem parlamentarischen Frühstück handelte es sich um eine Veranstaltung des Verbändebündnisses „Wohneigentum“, das dazu eingeladen hatte, die neue Studie des Pestel Instituts „Wirkung der Wohneigentumsförderung und mögliche Beiträge des Wohneigentums zur Alterssicherung“ vorzustellen. Dazu waren Abgeordnete aller Fraktionen eingeladen, die in dem Themenfeld Bauen, Wohnen, Finanzen oder Steuerpolitik arbeiten. (...)
(...) Wir fordern in unserem Gesetzentwurf dagegen ein verpflichtendes, bußgeldbewährtes Lobbyregister. (...)