Antwort 03.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Bezug von Bürgergeld begründet für erwerbsfähige Leistungsberechtigte grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.