Sehr geehrter Herr S.,
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(...) das ist uns nicht bekannt. Es ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass das Grundrecht auf Asyl gilt - auch bei einer Einreise auf dem Luftweg. (...)
(...) im Prinzip ist das nicht möglich, da vor dem Abflug die Einreisedokumente geprüft werden. Es kommt aber zuweilen doch vor, dass Menschen mit gültigen Einreisedokumenten nach ihrer Einreise Asylgründe geltend machen. (...)
(...) nach meinem Kenntnisstand werden Asylsuchende nicht auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht, sondern reisen wenn dann selbstständig über den Luftweg nach Deutschland. Für Einreiseversuche auf dem Luftweg gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren, das sogenannte Flughafenverfahren, wobei vor der Entscheidung der Bundespolizei über die Einreise - also noch im Transitbereich - das Asylverfahren durchgeführt wird, wenn die Antragstellenden sich nach mündlichem Schutzersuchen nicht mit einem gültigen Pass oder Passersatz ausweisen können oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen. (...)
(...) Und ganz allgemein gilt natürlich, dass auch Asylsuchende per Flugzeug nach Deutschland einreisen und einen Asylantrag stellen können. Dann gilt im Falle einer Asylbeantragung ein Sonderverfahren: Das sogenannte Flughafenverfahren. (...)