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Frage von Juergen E. •

Frage an Karl Klein von Juergen E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrtere Herr Klein

Ich möchte diese Frage unter der Headline 'Illegale Migration' stellen. Dies ist leider bei Abgeordnetenwatch.de in der Auswahl nicht zugelassen.

Meine Fragen
a) Die Welt berichtet heute das 40% der überprüften Flüchtlinge ein falsches Alter angeben
https://www.welt.de/politik/deutschland/article200417362/Studie-von-Rechtsmedizinern-40-Prozent-der-ueberprueften-Fluechtlinge-gaben-falsches-Alter-an.html
Wie ist die Zahl in Baden-Württemberg?
b) Wie überprüft BW Altersangaben von Migranten die sich als Minderjährig einordnen?
c) Wie hoch ist die Zahl der Falschangaben von Minderjährigen in BW
d) Was kostet mich als Steuerzahler minderjährige Migranten in BW. In Hessen kostet solch ein Migrant pro Monat ca 8500 Euro. Das ist mehr als ein Top Ingenieur in einem deutschen Unternehmen mit 40 Std Arbeit verdient. s. Rede A Gauland im Bundestag https://www.youtube.com/watch?v=SmVAdChRq0o (ab Minute 2:40)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. September 2019, die ich Ihnen wie folgt beantworte:

Es ist absolut notwendig, dass wir wissen, wer bei uns im Land ist. Wir müssen die Identität kennen, und selbstverständlich auch das Alter. Mit der Minderjährigkeit sind besondere Rechte verbunden – und die bekommt nur, wer auch tatsächlich minderjährig ist. Es hat in der Vergangenheit zu viele Fälle gegeben, in denen angebliche Minderjährige in Wirklichkeit doch volljährig waren. Ermittlungen des Landeskriminalamts in Mannheim im vergangenen Jahr haben zum Beispiel ergeben, dass von 20 straffälligen angeblichen minderjährigen Ausländern 19 falsche Angaben zum Alter gemacht hatten. Ihr tatsächliches Alter lag zwischen 18 und 28 Jahren.

Mit dem neuen System der medizinischen Altersfeststellung in Heidelberg gehen wir dagegen vor. So haben sich das baden-württembergische Innenministerium und das Sozialministerium auf ein zentrales Altersfeststellungsverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern verständigt, das sich derzeit im Pilotbetrieb befindet. Beide Ministerien haben gemeinsam ein Verfahren entwickelt, das, ausgehend von der qualifizierten Inaugenscheinnahme der Jugendämter vor Ort, die regelmäßige Anwendung eines zentralen Verfahrens zur Altersfeststellung im Ankunftszentrum Heidelberg vorsieht. Können die bestehenden Zweifel durch eine Befragung nebst Inaugenscheinnahme und medizinische Voruntersuchung des Ausländers nicht ausgeräumt werden, erfolgt als zweite Stufe die medizinische Altersfeststellung mittels Röntgen und gegebenenfalls MRT und CT.

Denn: wir akzeptieren es nicht, wenn jemand in unserem Land Schutz sucht, dass er dann unseren Staat bei der ersten Gelegenheit belügt und betrügt. Wer über seine Identität täuscht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Asylbewerber erhalten bei Bedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, z.B. Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, medizinische Versorgung. Insofern ist die Summe staatlicher Leistungen immer vom Einzelfall abhängig, so dass seriöserweise hierzu keine pauschalen Angaben getroffen werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Klein