Antwort 24.04.2023 von Daniela Ludwig   CSU
Der große Unterschied zur Landtagswahl in Bayern ist, dass dort die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt werden („Gesamtstimmen“).
Der große Unterschied zur Landtagswahl in Bayern ist, dass dort die Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt werden („Gesamtstimmen“).
Sehr geehrter Herr Z.,
Ich weise lediglich darauf hin, dass die kommenden Wahlkämpfe aufgrund der Wahlrechtsänderung zumindest für uns als CSU anders ablaufen werden.
Zur Sicherstellung der verfassungsmäßigen Aufgabenerfüllung des Bundestags ist eine Wahlrechtsreform deshalb unumgänglich.
Ich habe zugestimmt, da die Rolle der Minderheitenparteien weiterhin widergespiegelt und der Bundestag verkleinert wird, ohne Wahlkreise zu vergrößern.
Es geht dabei vor allem um die dringend notwendige Verkleinerung des aufgeblähten und kostspieligen Bundestags.