Antwort 23.04.2024 von Uwe Witt parteilos
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Die Absenkung des Wahlalters hatten die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort ist außerdem eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Bundestagswahlen auf ebenfalls 16 Jahre vorgesehen.
um Ihnen eine kurze Antwort zu geben: Ich bin für ein Wahlrecht ab 14 Jahren.
Natürlich werden wir das Ergebnis der Bundestagswahl anerkennen, unabhängig vom angewandten Wahlrecht.
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Regierung bevorzugt die Parteienlisten, indem Sie die Direktmandate schwächt.