Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Marco Mohrmann
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU

Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.

Antwort 02.09.2024 von Jan-Peter Warnke BSW

Liebe Frau Bräse,

Robert-Martin Montag
Antwort 31.08.2024 von Robert-Martin Montag FDP

Wir haben als FDP Thüringen bereits bundesweit Einmaliges geschafft

Portrait von Dominik Hunger
Antwort 29.08.2024 von Dominik Hunger Die Linke

Die Bedarfsplanung basiert auf regionalen Besonderheiten der einzelnen Landkreise in Thüringen, wie etwa der Einwohnerzahl. Allerdings sind die Arztpraxen innerhalb eines Planungsbereichs oft ungleichmäßig verteilt, was in bestimmten Regionen zu einer hohen Patientenbelastung und damit zu längeren Wartezeiten führt.

Antwort ausstehend von Hajo Exner AfD