Grundsätzlich geht der Beruf dem Ehrenamt vor. In diesem Punkt unterscheidet sich die Tätigkeit als Abgeordneter nicht von anderen Beschäftigungsverhältnissen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.03.2022 von Thorsten Schick CDU
Antwort 15.11.2021 von Timo Schisanowski SPD
Das Grundgesetz sowie unsere Regeln und Gesetze sind für niemanden verhandelbar, sondern gelten für alle. Wenn Flüchtlinge wiederholt oder schwerwiegende Straftaten begehen, sollten sie konsequent abgeschoben werden.
Antwort 28.10.2021 von Martin Sichert AfD
Würde ich nebenbei noch anderweitig berufstätig sein, könnte ich mich nicht mit aller Kraft im die Vertretung der Bürger im Parlament kümmern.
Antwort ausstehend von Philipp Amthor CDU
Antwort 07.07.2022 von Anna Christmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für mich stehen das Bundestagsmandat und meine Aufgaben als Koordinatorin für Luft- und Raumfahrt sowie Beauftragte des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für Digitale Wirtschaft und Start-ups im Mittelpunkt meiner Tätigkeit
Antwort 06.10.2021 von Carl-Julius Cronenberg FDP
Die Gesellschafterrolle nehme ich weiterhin wahr.