Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Dr. Birke Bull-Bischoff
Antwort 13.01.2021 von Birke Bull-Bischoff Die Linke

(...) Auch wenn ich den beschlossenen Regelungen kritisch gegenüberstehe, finde ich die Gleichsetzung mit der Bücherverbrennung durch die Nationalsozialisten falsch und zutiefst unangemessen. (...)

Portrait von Christine Buchholz
Antwort 07.06.2018 von Christine Buchholz Die Linke

(...) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das am 30. Juni 2017 beschlossen wurde, birgt in der Tat die Gefahr des Einstiegs in die privatisierte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. DIE LINKE hat das Gesetz abgelehnt und beantragte im Dezember 2017 die Aufhebung dieser Regelungen, bevor sie im Januar voll in Kraft getreten sind. (...)

Portrait von Thomas Oppermann
Antwort 15.06.2018 von Thomas Oppermann SPD

Sehr geehrter Herr B.,

Ihre Vermutung, dass Minister für Fehlentscheidungen nicht zur Verantwortung gezogen werden können, trifft nicht zu.

Portrait von Andrea Nahles
Antwort 25.06.2018 von Andrea Nahles SPD

(...) eine Verkleinerung des Bundestages wird immer wieder debattiert. Rundlegend hierfür ist eine Wahlrechtsreform, die auch bereits gefordert wird. (...)

Portrait von Dietmar Bartsch
Antwort 28.05.2018 von Dietmar Bartsch Die Linke

(...) Es ist richtig, dass die Beschlussunfähigkeit des Bundestags festgestellt werden kann. Wenn dabei nicht festgestellt werden kann, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages anwesend sind, muss die Sitzung abgebrochen werden. (...)

Portrait von Simone Barrientos
Antwort 30.05.2018 von Simone Barrientos Die Linke

(...) Wenn es dann nicht möglich ist, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zusammenzukriegen, müsste die Sitzung abgebrochen werden und es könnte nichts mehr beschlossen werden. Allerdings gilt auch: Wenn die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wird, gilt der Bundestag als beschlussfähig, und die entsprechenden Abstimmungen haben volle Gültigkeit. Nachträglich lässt sich das dann nicht mehr anfechten. (...)