Antwort 13.01.2024 von Stephan Brandner AfD
Unser Rentenkonzept finden Sie hier: https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/
Unser Rentenkonzept finden Sie hier: https://www.afd.de/wahlprogramm-rente-soziales/
die Pflegeversicherung/Krankenversicherung zahlt nur, wenn ein Versicherungsfall eintritt (Pflegebedürftigkeit) und es sich um eine Versicherungsleistung handelt, für die Beiträge gezahlt wurden.
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet