Antwort 16.09.2026 von Norbert Röttgen CDU
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Das Grundgesetz stellt mit dem Parteiverbot ein wirksames Instrument der wehrhaften Demokratie bereit, um verfassungsfeindliche Bestrebungen abzuwehren. Die vorliegenden Erkenntnisse und Einstufungen der Sicherheitsbehörden sind deutlich. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD erachte ich daher für geboten.
Im Falle der AfD sind die notwendigen Bedingungen für ein Parteiverbotsverfahren aus unserer Sicht gegeben.
Ein Parteiverbot hat hohe rechtliche Hürden. Erkenntnisse müssen sorgfältig geprüft und rechtsextreme Positionen entschieden bekämpft werden.