Frage von Julia H. • 21.01.2023
Antwort ausstehend von Karl-Josef Laumann CDU
Erfahrungen aus den Ländern, die die Maskenpflicht teilweise schon vor Weihnachten abgeschafft haben, belegen, dass es nicht mehr zu einer gefährlichen Entwicklung im Infektionsgeschehen kommt. Damit fällt die Begründung für die Maskenpflicht weg, die Abschaffung ist somit auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.