
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen.
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört