Frage von Abie Mika D. • 09.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 11.06.2024
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Grundsätzlich unterliegt dem geltenden Recht zufolge die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört.
Derzeit finden im parlamentarischen Raum noch detaillierte Verhandlungen über alle Frage- und Problemstellungen des vorgelegten Gesetzentwurfes statt. Leider kann ich Ihnen noch keine konkreten Details zu diesen Verhandlungen mitteilen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren