seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024 führt die Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit auf Antrag nicht mehr zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
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Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde, was unter die "besonderen Integrationsleistungen" in den genannten Bereichen fällt. Fragen Sie gerne vor Ort bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder auch der lokalen Migrationsberatung nach, was beispielsweise darunter gefasst wird.
Morgen, am 19. Januar, werden wir sie im Bundestag beschließen. Es ist geplant, dass sie drei Monate nach Beschluss durch den Bundesrat in Kraft tritt, das wird im Mai oder Juni 2024 sein.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat keine Auswirkungen auf laufende Asylverfahren