Antwort 15.05.2023 von Oliver Hildenbrand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde.
Rückzahlungen können nur in jenen Fällen erfolgen, in denen das Bußgeld aus genau diesem Grund verhängt wurde.
In Bayern werden lediglich die Bußgelder zurückerstattet, die zu Unrecht verhängt wurden.
Die aktuelle Entwicklung der Umfragen ist hoch besorgniserregend und wir müssen alles dafür tun, um das Vertrauen der Menschen zurückzugewinnen.
Mit Blick auf die seit Jahrzehnten steigende Armut und Ungleichheit in Deutschland kann ich nur feststellen, dass es den anderen Parteien im Bundestag am politischen Willen fehlt, dagegen vorzugehen.