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Die Diskussionen im Parlament und in der Öffentlichkeit haben uns jedoch davon überzeugt, dass eine solche Lösung aufgrund ihrer Komplexität auf Akzeptanz- und Legitimationsprobleme stoßen würde.
Eine Einführung einer solchen zweiten Listenstimme im Sinne einer Ersatzstimme lehnen wir ab.
Leider ist uns kein Termin bekannt und auch auf den Internetseiten des Bundesverfassungsgerichts konnte ich noch nichts zeilführendes entdecken.
Die Partei DIE LINKE hat ihrerseits bereits angekündigt, gegen die Wahlrechtsänderung ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen
Eine längere Legislaturperiode ergibt durchaus Sinn, weil mehr Zeit für komplexe Projekte bleibt und nicht schon nach weniger als drei Jahren gefühlt der nächste Wahlkampf beginnt.
Dafür braucht es ausreichend und gut honorierte Sozialarbeiter*innen, Jugendhilfeangebote, Jugendtreffs und generell Teilhabemöglichkeiten in der Gesellschaft.