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Auf Bundesebene ist derzeit keine Einführung einer pauschalen Beihilfe zu den Krankenversicherungsbeiträgen für Beamte vorgesehen.
Vielen Dank für Ihre Frage. Leider lässt sich noch nicht sagen wann und wie die pauschale Beihilfe bzw das Wahlrecht dazu engeführt wird. Ob dieser Anspruch auch rückwirkend genehmigt werden kann, ist aktuell auch noch unklar.

Deutschland verfügt über ein sehr umfassendes soziales Sicherungssystem, das durch Beiträge zur Sozialversicherung finanziert wird. Dazu zählen die Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Diese Abgaben sind prozentual vom Einkommen abhängig und tragen maßgeblich zur hohen Abgabenlast bei.

Außerdem sind in diesem Vergleich auf deutscher Seite Zahlungen wie Kindergeld und Steuervergünstigungen wie der Arbeitnehmerpauschbetrag oder Grund- und Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Würde man diese einberechnen, läge die Belastung in Deutschland im Vergleich zu den anderen OECD-Staaten deutlich niedriger.

Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt.