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Nicolas Zippelius
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Frage von Antonio N. •

Guten Tag Herr Zippelius, wie schätzen Sie die Möglichkeit ein, als Beamter des Bundes eine pauschale Beihilfe Regelung zu bekommen? Als Mitglied der GKV habe erhebliche monetäre Einbußen zu verzeich.

Als spät verbeamteter Schwerbehinderter mit 80% GB und B, wurden im kleingedruckten der PKV viele Einschränkende Bedingungen aufgeführt, speziell für Körperersatzstücke! Was mir keine Wahl gelassen hat zu der Zeit. Die finanziellen Einbußen sind für mich sehr einschränkend. Die SPD hat es in der Vergangenheit leider nich geschafft diese Lücke zu schließen. Jetzt mit der CDU liegt meine Hoffnung bei Ihnen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

die Entscheidung für eine Verbeamtung ist eine grundlegende und weitreichende Lebensentscheidung. Insbesondere die Frage, ob man im Anschluss in die private Krankenversicherung (PKV) eintritt, ist für viele Beamte von großer Bedeutung und hat nachhaltige Auswirkungen auf ihre persönliche Absicherung.

Derzeit ist auf Bundesebene keine pauschale Beihilferegelung geplant. Es existieren jedoch Sonderregelungen für Beamtinnen und Beamte, die sich an der Belastungsgrenze befinden – beispielsweise aufgrund besonders hoher Krankheitskosten. In solchen Fällen ist es wichtig, sich direkt an den jeweiligen Dienstherrn, also in der Regel das Innenministerium, zu wenden. Dieses ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Beamtinnen und Beamten unter angemessenen Bedingungen leben und arbeiten können.

Nur der Dienstherr kann individuell beurteilen, inwieweit bei einer besonderen Schwere des Einzelfalls Ausnahmeregelungen oder besondere Unterstützungsmaßnahmen möglich sind.

Für Rückfragen und weiterführende Beratung empfehle ich daher, Kontakt mit dem zuständigen Innenministerium aufzunehmen.

Freundliche Grüße

Nicolas Zippelius 

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