Die Träger der Einrichtungen oder deren Leiter dürfen das nicht verbieten oder einschränken. Wenn Plätze frei sind, müssen sie einen Wechsel möglich machen.
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Der Volksentscheid von 2021 hat mit großer Mehrheit deutlich gemacht, wie groß der Druck auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist und wie stark der Wunsch nach dauerhaft bezahlbarem Wohnen ist. Dieser demokratische Auftrag ist für mich und für die SPD-Fraktion verbindlich.
Eine Änderung des WEG ist vorerst nicht geplant. Die Novellierung des WEG im Jahr 2020 brachte dem Kläger stattdessen viele Vorteile und Erleichterungen.
Dieses Problem haben wir als Ampel-Koalition erkannt und arbeiten derzeit an einer Gesetzesänderung, die eine Anbringung von Balkonkraftwerken auch ohne Zustimmung aller Miteigentümer ermöglicht
Wie ich zur Sache schon ausführte, werden wir im parlamentarischen Verfahren auch in enger Abstimmung mit unserem juristischen Fachpersonal in der Fraktion unter anderem Fragen um die Verfassungsmäßigkeit beraten.