In Ihrem speziellen Fall können Sie die Aktivrente derzeit nicht in Anspruch nehmen. Dies ist ganz allgemein erst mit 67 Jahren und dem Erreichen der Regealtersgrenze der möglich.
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Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Unser Ansatz ist klar sozialdemokratisch. Älteren Menschen wird freiwillige Weiterarbeit erleichtert, Arbeitslose werden durch gezielte Förderung und Qualifizierung unterstützt.
Die Aktivrente hilft, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten
Richtig ist, dass ein ehemaliger Abgeordneter die Aktivrente unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen kann:
Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht