Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.
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Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt
In Ihrem speziellen Fall können Sie die Aktivrente derzeit nicht in Anspruch nehmen. Dies ist ganz allgemein erst mit 67 Jahren und dem Erreichen der Regealtersgrenze der möglich.
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.
Unser Ansatz ist klar sozialdemokratisch. Älteren Menschen wird freiwillige Weiterarbeit erleichtert, Arbeitslose werden durch gezielte Förderung und Qualifizierung unterstützt.
Die Aktivrente hilft, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten