Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Uwe Feiler
Antwort 02.03.2026 von Uwe Feiler CDU

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 ein neuer Steuerfreibetrag nach § 3 Nummer 21 EStG. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, also in der Regel 67 Jahre alt sind, und weiterhin in einem regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, können bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat steuerfrei beziehen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 14.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Für die Aktivrente brauchen Sie keine spezielle Steuerklasse, da die Steuerbefreiung automatisch im Lohnsteuerabzug für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gilt

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 07.01.2026 von Thorsten Frei CDU

In Ihrem speziellen Fall können Sie die Aktivrente derzeit nicht in Anspruch nehmen. Dies ist ganz allgemein erst mit 67 Jahren und dem Erreichen der Regealtersgrenze der möglich.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und danach noch in einem sozialversicherungspflichtigen Job arbeitet, kann für dieses Einkommen den Aktivrenten-Freibetrag nutzen.

Bild von Johannes Schraps
Antwort 15.01.2026 von Johannes Schraps SPD

Unser Ansatz ist klar sozialdemokratisch. Älteren Menschen wird freiwillige Weiterarbeit erleichtert, Arbeitslose werden durch gezielte Förderung und Qualifizierung unterstützt.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.01.2026 von Thorsten Frei CDU

Die Aktivrente hilft, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten