Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU
99 %
559 / 567 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Fabian G. •

Ist es nicht widersprüchlich, wenn Sie sagen, dass durch die Aktivrente längeres Arbeiten begünstigt werden soll und dann besonders langjährig Versicherte nicht einbezogen werden?

Anmerkung: Besonders langjährig Versicherte haben in Ihrem Leben durchschnittlich deutlich mehr Jahre gearbeitet und Sozialabgaben geleistet, als der Durchschnitt der Personen, die "nur" die Regelaltersgrenze erreicht haben. Die Würdigung dessen war doch genau die Begründung für das seinerzeitige Gesetzesvorhaben bzgl. der Regelung für "besonders langjährig Versicherte".

Portrait von Thorsten Frei
Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr G.-D.,

der Status „besonders langjährig Versicherte“ berechtigt zwar zum vorzeitigen Rentenbezug, aber gerade nicht zur Regelaltersrente. Dieser Status allein ist keine Voraussetzung für die Aktivrente. Die Aktivrente zielt darauf ab, die demografische Herausforderung zu mildern und Anreize für Rentnerinnen und Rentner zu schaffen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiterzuarbeiten. Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezieht, kann die Aktivrente nicht in Anspruch nehmen, unabhängig von der Versicherungsdauer - es wäre ehrlicherweise unlogisch, jemandem steuerliche Vorzüge für das Weiterarbeiten dann zu gewährleisten, wenn diese Person vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thorsten Frei
Thorsten Frei
CDU

Weitere Fragen an Thorsten Frei